Feststellungsverfahren zur Beantragung des Schwerbehindertenausweises
Beim Kreis Heinsberg erfolgt die Antragsannahme, Sachbearbeitung und Festlegung des Grades der Behinderung im Amt für Soziales. Hinsichtlich der gesundheitlichen und medizinischen Belange beteiligt das Amt für Soziales im jeweiligen Schwerbehindertenverfahren Außengutachter oder das Gesundheitsamt. Schwerbehindertenausweise (außer solche im „Scheckkartenformat“) werden auch -weiterhin- bei den jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen verlängert.
Alle Ansprechpartner des Kreises Heinsberg zum Thema Schwerbehindertenangelegenheiten finden Sie hier.