Verlängerung des Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Aufenthaltstitel aller Geflüchteten aus der Ukraine laufen bundesweit bis spätestens zum 4. März 2024 ab.

Der Rat der Europäischen Union hat mit Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2409 vom 19. Oktober 2023 den vorübergehenden Schutz mit Wirkung zum 13. November 2023 um ein Jahr bis zum 4. März 2025 verlängert.

Zwischenzeitlich ist eine Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine auf den Weg gebracht worden. Diese wird am 24. November 2023 in das Bundesratsplenum eingebracht

Hiernach ist eine automatische Fortgeltung der am 1. Februar 2024 noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Absatz 1 AufenthG vorgesehen, ohne dass dies eines ausdrücklichen Verlängerungsantrages für die erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Absatz 1 AufenthG und einer Vorsprache bei der Ausländerbehörde bedarf.

Wir werden Sie rechtzeitig an dieser Stelle über das weitere Vorgehen informieren.

In der Zwischenzeit möchten wir Sie bitten, von Anfragen bezüglich der Verlängerung über den 4. März 2024 hinaus, abzusehen.

Ebenso bitten wir ausdrücklich, keine Terminbuchungen online vorzunehmen. Diese Termine werden im Buchungssystem storniert.

Sofern Ihr Aufenthaltstitel vor dem 04.03.2024 ausläuft, besteht die Möglichkeit der Beantragung einer Fiktionsbescheinigung. Bitte wenden Sie sich dahingehend schriftlich, maximal 3 Wochen vor Ablauf des Aufenthaltstitels, an das Postfach fiktionsbescheinigung@kreis-heinsberg.de.