Anerkennung Schulabschlüsse
Mit einem anerkannten Schulabschluss steigen die beruflichen Perspektiven in Deutschland deutlich. Daher ist eine Anerkennung des ausländischen Schulabschlusses für die Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums sehr wichtig.
Grundsätzlich gilt: Eine Anerkennung von Schulabschlüssen kann in Deutschland unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Schulabschlüsse einem deutschen Abschluss gleichgestellt werden. Hierfür ist die entsprechende Zeugnisanerkennungsstelle des Landes zuständig.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Anerkennung Berufsabschlüsse
Viele Menschen mit Zuwanderungsgeschichte verfügen über berufliche Qualifikationen und Berufsausbildungen, welche im Ausland erworben wurden. Mit der Anerkennung dieser Qualifikationen werden die Chancen, einen Job auf dem Arbeitsmarkt zu finden, erhöht. Zudem erhalten Sie oft eine bessere Vergütung (Tariflohn). Ebenso vervielfältigen sich die Möglichkeiten einer beruflichen Weiterentwicklung. Die Anerkennung des Berufsabschlusses (auch Studienabschluss) spielt insbesondere bei reglementierten Berufen eine zentrale Rolle. Bei reglementierten Berufen muss die Berufsqualifikation anerkannt sein, da es sonst nicht erlaubt ist, diesen Beruf in Deutschland auszuüben. Auf welche Berufe dies zutrifft, erfahren Sie hier. Bei nicht reglementierten Berufen und Hochschulabschlüssen können Sie sich in Deutschland frei auf dem Arbeitsmarkt bewerben. Zugleich ist es möglich, sich durch eine Gleichwertigkeitsbescheinigung bestätigen zu lassen, dass der erworbene Studienabschluss einem Bachelor oder Masterstudiengang in Deutschland entspricht. Zuständig für die Bestätigung der Gleichwertigkeit ist die „Zentralstelle für ausländische Bildungsabschlüsse des Kultusministeriums in Bonn“.
Die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“
Die „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ ist ein zentrales Informations- und Beratungsangebot für internationale Fachkräfte und Zuwandernde. Sie berät vor allem zu den Themen Jobsuche, Anerkennung ausländischer Qualifikationen, Einreise und Aufenthalt, Visaregelungen, Familiennachzug oder auch Spracherwerb, z.B. durch Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachförderung. Beantwortet werden auch Fragen zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist.
Zielgruppe der Hotline sind neben Fachkräften auch ausländische und zugewanderte Studierende, angehende Studienabsolventen und -absolventinnen und Auszubildende mit langfristigen Bleibeaussichten sowie Personen, die bereits dauerhaft in Deutschland leben. Zudem werden Menschen, die im Rahmen des Familiennachzugs zuziehen möchten bzw. zugezogen sind, umfangreich zum Leben und Arbeiten in Deutschland beraten, zunehmend auch Arbeitgeber und Behörden.
Die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ erreichen Sie von Montag bis Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr MEZ unter der Telefonnummer +49 (0)30-1815-1111.
Die zentrale Informations-Hotline wird als Maßnahme der Demografiestrategie der Bundesregierung gemeinsam vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Rahmen einer ressortübergreifenden Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), dem Bundesministerium des Innern (BMI), dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der BA betrieben.
Weitere Informationen können Sie dem nachfolgenden Videofilm und den wichtigsten Fragen und Antworten zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz entnehmen:
https://multimedia.gsb.bund.de/BAMF/Video/Integration/200218_BAMF_ALID_VS.mp4
Weitere Empfehlungen:
Ansprechpartner & Kontaktdaten
Behörde für die Anerkennung von Bildungsnachweisen Sek. I
Behörde für die Anerkennung von Bildungsnachweisen Sek. II
(Fachhochschulreife, Abitur und alle Fragen der Hochschulzugangsberechtigung)
Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf