Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Als Hilfen kommen ambulante, teil- und vollstationäre Angebote in Betracht. Die Festlegung der Hilfeart erfolgt im Rahmen eines Hilfeplanes. Es gibt keinen Vorrang für bestimmte Hilfen.
Es gibt folgende Arten der Hilfen zur Erziehung:
Erziehungsberatung
Die Erziehungsberatung soll Kinder, Jugendliche und Eltern und andere Erziehungsberechtigte
- bei der Klärung und Bewältigung individueller und famlienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren,
- bei der Lösung von Erziehungsfragen,
- bei Trennung und Scheidung
unterstützen.
Soziale Gruppenarbeit
Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen.
Erziehungsbeistände und Betreuungshelfer
Ergänzung und Unterstützung der Erziehungsfunktion der / des Personensorgeberechtigten. Unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes wird Kindern und Jugendlichen Hilfe angeboten, ihre Entwicklungsprobleme zu bewältigen und ihre Verselbständigung zu fördern.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Intensive Betreuung und Begleitung von Familien.
Unterstützung
- bei der Bewältigung von Alltagsproblemen,
- bei der Lösung von Konflikten und Krisen,
- im Kontakt mit Behörden und Institutionen.
Erziehung in einer Tagesgruppe
Stabilisierung und Förderung der emotionalen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Unterstützung der schulischen Integration.
Vollzeitpflege
Unterbringung und Erziehung des Kindes/Jugendlichen in einer Pflegefamilie.
Betreutes Wohnen, Heimerziehung
Unterbringung und Erziehung des Kindes/Jugendlichen in einem Heim oder in einer anderen betreuten Wohnform.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Intensive Unterstützung eines Jugendlichen zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung.
Ansprechpartner & Kontaktdaten
Weitere Informationen erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt im Kreis Heinsberg.
Welches Jugendamt für Sie zuständig ist erfahren Sie hier.