Seit dem 01.01.2008 ist das Kreisjugendamt Heinsberg für die Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) für den gesamten Kreis Heinsberg zuständig. Weitergehende Informationen der Elterngeldstelle des Kreis Heinsberg rund um das Thema Elterngeld / Elternzeit finden Sie hier.
Was ist das Elterngeld? Wer bekommt es?
Das Elterngeld ist eine Ersatzleistung für das bisherige Einkommen, welches Eltern(teilen) zusteht, die nach der Geburt ihres Kindes zuhause bleiben und nicht (sofort) wieder ins Berufsleben einsteigen. Es können alle Eltern erhalten, die
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- in Deutschland wohnen oder arbeiten,
- mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen,
- weniger als 500.000 Euro Jahreseinkommen (gemeinsam) im Jahr vor der Geburt hatten,
- keine volle Erwerbstätigkeit ausüben,
- Deutsche, EU-Bürger, Isländer, Liechtensteiner, Norweger oder Schweizer sind oder eine Niederlassungs-Erlaubnis, eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2 Aufenthaltsgesetz besitzen. Keinen Anspruch auf Elterngeld haben Eltern mit einer Aufenthalts-Gestattung oder Duldung!
Das Basis-Elterngeld wird für zwölf Monate gezahlt, wenn lediglich ein Elternteil Elternzeit nimmt. Nehmen beide Elternteile Elternzeit, kann diese auf bis zu 14 Monate verlängert werden, wodurch dann auch 14 Monate lang das Elterngeld gezahlt wird.
Der Mindestbetrag des Elterngeldes liegt bei 300 Euro pro Monat (beispielsweise wenn vorher kein eigenes Einkommen vorhanden war). Maximal wird 1.800 Euro monatlich gezahlt. Das zugesprochene Elterngeld macht in der Regel zwischen 65 und 67 % des vorherigen Einkommens aus, bei Geringverdienern kann es sogar das vorherige Einkommen bis zu 100 % ersetzen.
Gut zu wissen – Das Elterngeld Plus
Das Elterngeld-Plus hingegen können Eltern auch für die doppelte Bezugszeit beziehen. Das Elterngeld wird dann monatlich zur Hälfte ausgezahlt. Beispiel: Statt zwölf Monate lang 300 Euro zu erhalten, werden beim Elterngeld Plus für 24 Monate jeweils 150 Euro Elterngeld ausgezahlt. Elterngeld-Plus lohnt sich vor allem für Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten.
Vorsicht: Auf Sozialhilfe, ALG 2 oder auch auf den Kinderzuschlag wird das Elterngeld in vollem Umfang angerechnet. In diesem Fall ergibt sich durch die Zahlung von Elterngeld also kein finanzieller Vorteil für Eltern. (Quelle: https://www.elternzeit.de/elterngeld/#wer-darf-elterngeld-beziehen-und-hat-anspruch)
Partnerschaftsbonusmonate
Eltern können 4 weitere Elterngeldmonate erhalten, wenn beide Elternteile in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten eine Erwerbstätigkeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden ausüben.
Diese Unterlagen müssen Sie dem Antragsformular beifügen:
-Geburtsurkunde des Kindes
-Kopie Ihres Aufenthaltstitels (bei nicht EU-Bürgern)
-Nachweis Ihres bisherigen Einkommens (12 Gehaltsabrechnungen vor Geburt bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist, bei Selbstständigen: den Steuerbescheid bzw. die Einnahme-/Überschussrechnung des Kalenderjahres vor Geburt)
-Nachweis Ihrer Mutterschutzleistungen (Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld sowie Nachweis des Arbeitgebers über den geleisteten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, bei Beamtinnen: Nachweis des Dienstherrn über die Dienstbezüge während der Schutzzeit)
-evtl. Nachweis über das Einkommen während des Elterngeldbezuges (Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. bei Selbstständigen eine eigene Einschätzung der zu erwartenden Gewinneinkünfte)
Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein.
Ansprechpartner & Kontaktdaten
Informationen finden Sie auch im Starke-Familien-Checkheft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: