Kreisverwaltung Heinsberg
Amt für Soziales
Valkenburger Str. 45
52525 Heinsberg
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.
Grundsätzlich stehen den Bürgerinnen und Bürgern unterschiedliche Betreuungsformen und -einrichtungen zur Verfügung. Für welche Möglichkeit sich die Betroffenen und deren Angehörige entscheiden, hängt zum einen von der Schwere der Pflegebedürftigkeit, zum anderen aber auch von den persönlichen Lebensumständen der Personen ab, die die Pflege übernehmen möchten. Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste werden nach der Art der Leistung unterschieden und reichen von ambulanten Pflegediensten, die Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Pflege zu Hause unterstützen, über Pflege in Wohngemeinschaften und durch Einzelpflegekräfte sowie Angeboten der Tages- und Nachtpflege bis zu einer umfassenden Versorgung und Betreuung in vollstationären Pflegeeinrichtungen. (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
Personen, die zu Hause gepflegt werden, eine Tages- oder Kuzzeitpflegeeinrichtung besuchen oder auf Dauer in einem Pflegeheim untergebracht sind und die anfallenden Kosten nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen sowie den Leistungen der Pflegekasse decken können, haben ggf. einen Anspruch auf Hilfe zu den nicht gedeckten Kosten durch den Sozialhilfeträger.
Der entsprechende Sozialhilfeantrag ist bei der Kreisverwaltung Heinsberg zu stellen. Eine persönliche Vorsprache ist dazu nicht unbedingt erforderlich. Die Antragsunterlagen können auch per Post zugesandt oder bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen abgegeben werden, die diese dann zur weiteren Bearbeitung an den Kreis Heinsberg weiterleiten. Sofern Sie die Antragsunterlagen persönlich abgeben möchten, ist es aus organisatorischen Gründen notwendig, dass Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren.
Amt für Soziales
Valkenburger Str. 45
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