Bernd Laprell
Leitung Kommunales Integrationszentrum
Tel.: 02452/13-4202
E-Mail: Bernd.Laprell@kreis-heinsberg.de
Beim Kommunalen Integrationsmanagement – kurz: KIM – handelt es sich um ein Landesprogramm des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI), welches flächendeckend in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW eingeführt und auf Dauer angelegt werden soll. Es ist Bestandteil der Neufassung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes vom 30.11.2021 (GV.NRW.2021, S. 1209a).
Das Kommunale Integrationsmanagement besteht dabei aus drei verschiedenen Bausteinen:
Baustein 1: Förderrichtlinie zur Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements (strategischer Overhead) in den KI-Kommunen
Mit der Förderrichtlinie zur Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements (strategischer Overhead) in den KI-Kommunen soll die Zusammenarbeit und Leistungserbringung in den Regelstrukturen gestärkt und die operative Arbeit mittels eigenem Fallmanagement ausgebaut werden.
Der strategische Overhead übernimmt dabei die Koordination und Steuerung des Gesamtprozesses KIM und richtet zur Umsetzung der strategischen Arbeit eine Lenkungsgruppe mit Vertretern/innen sämtlicher Integrationsakteure auf Leitungsebene ein.
Er nimmt neben Aufgaben des Projektmanagements, der Netzwerkmoderation und des Netzwerkmanagements auch die Federführung hinsichtlich der Gremienarbeit wahr und sorgt so für einen transparenten Wissens- und Informationsaustausch bei allen Akteuren.
Darüber hinaus obliegt der Koordinierungsstelle die Fachaufsicht hinsichtlich der Case Management Stellen (Baustein 2).
Grundsätzlich sollen alle drei Bausteine eng zusammenarbeiten, um die Zielsetzung des KIM zu erreichen.
Baustein 2: Fachbezogene Pauschale für Personalstellen, um ein rechtskreisübergreifendes individuelles Case Management für die operative Arbeit des KIM einzurichten
Mit der Einführung eines rechtskreisübergreifenden individuellen Case Managements wird die operative Arbeit der KI ausgeweitet und Menschen, die bislang ohne Zugang zu einem Fallmanagement waren, erhalten erstmals die Gelegenheit dieses Beratungsangebot zu nutzen.
Im Kreis Heinsberg werden in diesem Jahr voraussichtlich sechs Case Manager/innen kreisweit eingesetzt, wovon vier Stellen direkt beim KI angesiedelt sind und zwei Stellen an Träger der freien Wohlfahrtspflege (DRK und Diakonie) weitergeleitet werden. Zukünftig findet hier ein Aufwuchs der Stellen statt, um das individuelle Case Management flächendeckend im Kreisgebiet ausweiten zu können.
Die Case Manager/innen arbeiten operativ und kreisweit nach einheitlich festgelegten Standards. Im Rahmen der aufsuchenden Sozialarbeit beraten, begleiten und unterstützen sie die Zugewanderten bei ihren individuellen und oft multiplen Fragen und Bedürfnissen. In den Fällen bzw. Rechtskreisen, wo bereits Unterstützungsangebote vorhanden sind, findet eine Verweisberatung an andere Ämter oder Institutionen statt. Hierbei gilt es, Doppelstrukturen zu vermeiden.
Erkenntnisse und ggf. Angebotslücken, die durch die Fallarbeit ersichtlich werden, werden im Anschluss an die Koordinierungsstelle übermittelt, die dann strategisch eingreifen kann.
Baustein 3: Fachbezogene Pauschale für zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen
Durch den dritten Baustein sollen die Ausländer- und Einbürgerungsbehörden bei der Verstetigung der Bleiberechte sowie der Einbürgerung gut integrierter Ausländer unterstützt werden.
Ziel ist es, die individuellen Integrationsleistungen der zugewanderten Menschen sichtbar zu machen und anzuerkennen sowie das Einbürgerungsverfahren zu vereinfachen und beschleunigen.
Auch hier ist eine gute Zusammenarbeit mit den Bausteinen 1 und 2 erforderlich, um die Gesamtkonzeption von KIM zu gewährleisten.
Hinsichtlich der Zielgruppe gibt es keinerlei Einschränkungen, da alle Menschen mit Einwanderungsgeschichte – unabhängig von Alter, Herkunft, Aufenthaltsstatus, Geschlecht oder Problemlage – von dem Förderprogramm profitieren sollen.
Ziel beim KIM ist es, den Geflüchteten und (Neu-)Zugewanderten einen schnelleren und passgenaueren Zugang zu Teilhabe- und Integrationsangeboten zu ermöglichen und sie insbesondere in den Phasen des Rechtskreiswechsels zu unterstützen. Durch den Aufbau einer rechtsübergreifenden Beratungsstruktur vor Ort soll den neu Eingewanderten die Ankommensphase im Kreis Heinsberg erleichtert werden. Darüber hinaus sollen Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die schon länger hier leben, ebenfalls die Möglichkeit erhalten, ihre Integrationschancen zu optimieren. Bei ihnen stehen die nachholende Integration sowie die Einbürgerung im Vordergrund.
Ferner ist beabsichtigt, die interkommunale Zusammenarbeit sowie die Netzwerkarbeit mit externen Integrationsakteuren zu stärken, damit die Querschnittsaufgabe Integration in allen Bereichen nachhaltig etabliert wird.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Gefördert vom:
Leitung Kommunales Integrationszentrum
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