Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Sprachkursarten:
Alphabetisierungskurse
Diese Kurse wenden sich an Teilnehmende, die entweder zum ersten Mal überhaupt Lesen und Schreiben lernen möchten oder zwar lesen und schreiben können, aber nicht in lateinischen Buchstaben, und die gleichzeitig auch besser Deutsch sprechen und verstehen möchten.
Teilnehmen können Personen, die entsprechend dem Zuwanderungsgesetz vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert werden. Zum Integrationskurs mit Alphabetisierung gehört neben dem Sprachkurs, der 900 Unterrichtsstunden in 9 Modulen umfasst, auch ein Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden. Eine Abschlussprüfung am Ende ist ebenfalls eingeschlossen. Für die Teilnahme ist eine Berechtigung oder eine Verpflichtung erforderlich, die von der Ausländerbehörde, vom Jobcenter oder vom Sozialamt ausgestellt wird.
Der Einstieg in höhere Module (Modul 2 bis 9) ist bei entsprechenden Vorkenntnissen möglich. Hierzu ist eine Einstufung bei einem Sprachkursträger erforderlich.
Integrationskurse
Diese Kurse wenden sich vor allem an Teilnehmende, die entsprechend dem Zuwanderungsgesetz vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert werden. Zum Integrationskurs gehört neben dem Sprachkurs, der 600 Unterrichtsstunden (bei Alphabetisierungskursen 900 Unterrichtsstunden) umfasst, auch ein Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden. Eine Abschlussprüfung am Ende ist ebenfalls eingeschlossen. Für die Teilnahme ist eine Berechtigung oder eine Verpflichtung erforderlich, die von der Ausländerbehörde, vom Jobcenter oder vom Sozialamt ausgestellt wird.
Integrationskurse bestehen aus mehreren Modulen, die aufeinander aufbauen. So umfasst ein allgemeiner Integrationskurs die Module 1 bis 6 im Bereich des Sprachunterrichts, daran schließt das Modul für den Orientierungskurs an. Interessenten können bei entsprechenden Vorkenntnissen auch in höhere Module einsteigen. Dazu muss ein Einstufungstest bei einem Kursträger durchgeführt werden.
Berufsbezogene Deutschkurse
DeuFö (berufsbezogene Deutschsprachförderung)
Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG in Form verschiedener Berufssprachkurse richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre berufsbezogenen und/oder fachspezifischen Deutschkenntnisse verbessern wollen. Übergreifendes Ziel ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen durch Schaffung bzw. Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit.
Zielgruppe:
• Personen, die arbeitsuchend gemeldet sind oder Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen
• Personen mit Sprachförderbedarf, die sich in einer Ausbildung oder im Anerkennungsverfahren befinden
• Bürger/innen der Europäischen Union
• Deutsche mit Migrationshintergrund
• Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten mit einer guten Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia)
Kurse:
Die Berufssprachkurse auf den Sprachniveaustufen A2, B1, B2 und C1 umfassen in der Regel 400 bzw. 500 Unterrichtsstunden. Sprachliche Handlungsfelder sind z.B. Arbeitssuche und Bewerbung, Arbeitsantritt, innerbetriebliche Kommunikation, Regularien am Arbeitsplatz, Umgang mit Dissenz und Konflikten etc. Zusätzlich wird Grundwissen über arbeitsweltliche Themen vermittelt. Die Berufssprachkurse enden mit der Abschlussprüfung „Deutsch-Test für den Beruf“.
Regelungen zur Teilnahme:
Für eine Anmeldung ist die Ausstellung einer Berechtigung notwendig. Diese Berechtigung händigt Ihnen Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter aus. Auszubildende und Personen im Anerkennungsverfahren erhalten die Berechtigung direkt vom BAMF. Anschließend erfolgt eine Beratung zu freien Kursplätzen und ggf. eine sprachliche Einstufung. Informationen hierzu können bei Frau Ute Oberhagemann (Telefon-Nr. 02452-134355) angefordert werden.
Kosten:
Die Teilnahme ist in der Regel kostenfrei. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die neben ihrer Beschäftigung keine Leistungen nach SGB II, SGB III, SGB XII oder AsylbLG erhalten, zahlen einen Eigenbeitrag von 50 % (2,32 Euro pro Unterrichtsstunde).
Offenes Deutschkurs-Angebot
Die Anton-Heinen-Volkshochschule des Kreises Heinsberg bietet an verschiedenen Orten im Kreis Deutschkurse an, die ohne Einschränkung für alle Interessenten offen sind, die ihre Sprachkenntnisse verbessern wollen. Das Angebot umfasst Kurse für Anfänger (Niveau A1/1) bis zum weit fortgeschrittenen Niveau C1. Auch für Menschen, die gleichzeitig mit dem Erwerb der deutschen Sprache noch die lateinische Schrift lernen müssen, gibt es Angebote.
Wer eine Prüfung ablegen möchte, zum Beispiel die Prüfung des Goethe-Instituts, kann sich in speziellen Kursen darauf vorbereiten. Außerdem können Deutschkurse mit einem Schwerpunkt zum Beispiel auf Konversation oder Grammatik belegt werden.
Die Kursgebühren werden grundsätzlich vom Teilnehmer selbst gezahlt. Empfänger/innen von Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch III, von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II oder von Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 75% des Kursentgelts.
Informationen zu laufenden Sprachkursangeboten im Kreis Heinsberg finden Sie hier:
Online Angebote zum Spracherwerb: