Marco Klever
Bachelor of Laws FH Öffentliche Verwaltung
Integration als Querschnittsaufgabe
KOMM-AN NRW
Tel.: 02452/13-4215
E-Mail: marco.klever@kreis-heinsberg.de
Um sprachliche Barrieren im Umgang mit Behörden, Kitas, Schulen sowie Beratungsstellen innerhalb des Kreisgebietes Heinsberg zu überwinden, hat das Kommunale Integrationszentrum (KI) Kreis Heinsberg einen ehrenamtlichen Sprachmittlerpool eingerichtet.
Hierbei kommen Menschen, die zusätzlich zur deutschen Sprache mindestens eine weitere Sprache beherrschen, ehrenamtlich zum Einsatz und unterstützen punktuell, niederschwellig und ausschließlich mündlich in persönlichen Gesprächen.
Die ehrenamtlichen Sprachmittler können sowohl von den Hilfesuchenden selbst als auch von Behörden, Kitas, Schulen sowie Beratungsstellen über das KI angefragt werden. Bei Terminen, bei denen es sich um solche mit erheblichen Rechtsfolgen handelt (z. B. bei Gericht, Polizei, Jugendamt in Form einer Vaterschaftsanerkennung usw.), ist ein beeidigter Dolmetscher zu bestellen.
Wo kann ich mich melden, wenn ich einen Sprachmittler benötige?
Die Anfrage zur Unterstützung durch einen ehrenamtlichen Sprachmittler ist über den offiziellen Anfragebogen des Sprachmittlerpools per Post, E-Mail, Fax oder durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung im KI möglich. Eine Anfrage sollte in der Regel fünf Werktage vor dem wahrzunehmenden Termin erfolgen.
Das entsprechende Formular finden sie hier: Anfrageformular
Wer kann als ehrenamtlicher Sprachmittler tätig werden?
Als ehrenamtliche Sprachmittler können sich Personen beim KI melden, die
Weitere Informationen finden Sie hier: Informationsblatt für Institutionen und Privatpersonen, Informationsblatt für ehrenamtlich Tätige
Aufwandsentschädigung
Die ehrenamtlichen Sprachmittler erhalten für einen Einsatz von bis zu zwei Stunden eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,- Euro. Für jede weitere angefangene Stunde wird die Aufwandsentschädigung um jeweils 10,- Euro erhöht. Fahrzeiten werden als Einsatzzeit gewertet; Fahrtkosten sind über die Aufwandsentschädigung abgegolten und können nicht zusätzlich übernommen werden.
Für vermittelte Einsätze, bei denen die Hilfesuchenden nicht erscheinen oder die beauftragenden Institutionen es versäumen, einen Termin abzusagen, erhält der ehrenamtliche Sprachmittler eine Pauschale von 15,- Euro.
Eine Kostenübernahme kann lediglich für solche Aufträge erfolgen, die über das KI offiziell angefragt wurden.
Für die Abrechnung der geleisteten Stunden benötigen wir folgendes Formular: Abrechnungsformular
Wer über nötige Sprachkenntnisse verfügt und auf diese Weise gerne helfen möchte, kann sich zur Anmeldung und für weitere Informationen an das Kommunale Integrationszentrum wenden: Marco Klever (Tel. 02452-134215), Claudia Peters (Tel. 02452-134209), Fax: 02452-13884088 oder E-Mail: sprachmittler@kreis-heinsberg.de. Das Kommunale Integrationszentrum befindet sich im Dienstgebäude an der Oberbrucher Straße 1 in Heinsberg, die Postanschrift lautet: Kreis Heinsberg, Amt für Bildung und Kultur – Kommunales Integrationszentrum – Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg.
Bachelor of Laws FH Öffentliche Verwaltung
Integration als Querschnittsaufgabe
KOMM-AN NRW
Tel.: 02452/13-4215
E-Mail: marco.klever@kreis-heinsberg.de
Assistenzkraft
Tel.: 02452/13-4209
E-Mail: claudia.peters@kreis-heinsberg.de