Kreisverwaltung Heinsberg
Ordnungsamt
Valkenburger Str. 45
52525 Heinsberg
Weitere Informationen und konkrete Ansprechpartner finden Sie hier.
Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland eines Aufenthaltstitels. Für die Erteilung der Aufenthaltstitel vor Einreise in das Bundesgebiet sind die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften, Konsulate) zuständig. Nach der Einreise werden die Aufenthaltstitel von der örtlichen Ausländerbehörde erteilt.
Nach dem Aufenthaltsgesetz unterscheidet man folgende Aufenthaltstitel:
Für Personen, deren Aufenthalt sich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU richtet, wird für Familienangehörige aus Drittstaaten eine Aufenthaltskarte ausgestellt.
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