Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen Personen erhalten, wenn sie hilfebedürftig sind. Das Arbeitslosengeld II ist eine Leistung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch, welches eine Grundsicherung des Lebensunterhalts gewährleisten soll.
Anspruchsberechtigt zur Beantragung des Arbeitslosengeld II sind erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis zum Erreichen der Altersgrenze von 65 bis 67 Jahren. Erwerbsfähig ist, wer täglich mindestens drei Stunden arbeiten kann. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt bzw. den Unterhalt seiner Familie nicht aus eigenen Kräften sicherstellen kann (z. B. durch Aufnahme einer zumutbaren Tätigkeit, Einsatz von Einkommen oder Vermögen). (Quelle: Jobcenter Kreis Heinsberg)
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