Asylbewerberleistungen können ausschließlich bei den Sozialämtern der Städte und Gemeinden beantragt werden. Die rechtlichen Bestimmungen zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) finden Sie hier.
Asylbewerberleistungen können ausschließlich bei den Sozialämtern der Städte und Gemeinden beantragt werden. Die rechtlichen Bestimmungen zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) finden Sie hier.