Geflüchtete aus der Ukraine
Aktuelle Informationen
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Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2026 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.
Weiterführende Informationen sind unter folgendem Link zu finden:
Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Serviceportal des Kreises Heinsbergs
Aktuelles – Ihre Meinung zählt! – Germany for Ukraine
Pressemitteilung aus dem Kreishaus
Ukraine-Flüchtlinge sollten sich registrieren lassen – Erste Anlaufstelle sind die Rathäuser
Landrat Stephan Pusch sowie die Bürgermeisterin und Bürgermeister der zehn Städte und Gemeinden im Kreis Heinsberg rufen dringend dazu, dass sich Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die sich in der Region aufhalten und bei Verwandten, Freunden oder anderweitig privat untergekommen sind, in den Rathäusern der jeweiligen Stadt oder Gemeinde anmelden. Dort erhalten sie einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, der vollständig ausgefüllt per E-Mail an die Ausländerbehörde des Kreises Heinsberg (abh@kreis-heinsberg.de) zu senden ist. Alternativ kann der Antrag auch per Fax (02452 13 32 97) oder per Post übermittelt werden: Kreis Heinsberg, Ausländerbehörde, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg. Die Registrierung erleichtert den Behörden die Versorgung und ist Voraussetzung für soziale Leistungen.
Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten, brauchen keinen Asylantrag stellen. Sie können ohne Visum bis zu 90 Tage legal in Deutschland bleiben. Die Innenminister der EU-Staaten haben entschieden, dass Menschen aus der Ukraine in einem vereinfachten Verfahren als Kriegsflüchtlinge anerkannt werden sollen.
Hier finden Sie Kontaktinformationen zu Ansprechpartnern in den Städten und Gemeinden:
Irina Staiger
Tel.: 02452/13-4215
E-Mail: sprachmittler@kreis-heinsberg.de
Alexander Pacholik
Tel.: 02452/13-4228
E-Mail: Alexander.Pacholik@kreis-heinsberg.de
Sonja Kremer
Tel.: 02452/13-4226
E-Mail: Sonja.Kremer@kreis-heinsberg.de
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