Geflüchtete aus der Ukraine
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Pressemitteilung aus dem Kreishaus
Ukraine-Flüchtlinge sollten sich registrieren lassen – Erste Anlaufstelle sind die Rathäuser
Landrat Stephan Pusch sowie die Bürgermeisterin und Bürgermeister der zehn Städte und Gemeinden im Kreis Heinsberg rufen dringend dazu, dass sich Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die sich in der Region aufhalten und bei Verwandten, Freunden oder anderweitig privat untergekommen sind, in den Rathäusern der jeweiligen Stadt oder Gemeinde anmelden. Dort erhalten sie einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, der vollständig ausgefüllt per E-Mail an die Ausländerbehörde des Kreises Heinsberg (abh@kreis-heinsberg.de) zu senden ist. Alternativ kann der Antrag auch per Fax (02452 13 32 97) oder per Post übermittelt werden: Kreis Heinsberg, Ausländerbehörde, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg. Die Registrierung erleichtert den Behörden die Versorgung und ist Voraussetzung für soziale Leistungen.
Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten, brauchen keinen Asylantrag stellen. Sie können ohne Visum bis zu 90 Tage legal in Deutschland bleiben. Die Innenminister der EU-Staaten haben entschieden, dass Menschen aus der Ukraine in einem vereinfachten Verfahren als Kriegsflüchtlinge anerkannt werden sollen.
Hier finden Sie Kontaktinformationen zu Ansprechpartnern in den Städten und Gemeinden:
Erkelenz: info@erkelenz.de; 02431 850
Gangelt: info@gangelt.de; Herr Heutz 02454 588 306; H. Görtz 02454 588 301
Geilenkirchen: ukraine-hilfe@geilenkirchen.de, 02451 6290
Heinsberg: stadt@heinsberg.de; 02452 14-1720
Hückelhoven: ukrainehilfe@hueckelhoven.de; Ukraine Hilfe Hückelhoven; 02433 820
Selfkant: info@selfkant.de; 02456 499 140
Übach-Palenberg: P. Busch; p.busch@uebach-palenberg.de; 02451 979 5025
Waldfeucht: Bernd Goertz, b.goertz@waldfeucht.de ; 02455 399 30
Wassenberg: info@wassenberg.de; 02432 49000
Wegberg: ukraine@stadt.wegberg.de; 02434 83 380 (9 bis 11 Uhr persönlich besetzt, ansonsten Anrufbeantworter)
Pressemitteilung aus dem Kreishaus
Tiere aus der Ukraine: Was zu beachten ist
Auf der Flucht vor dem Krieg bringen viele geflüchtete Menschen aus der Ukraine ihre Heimtiere – vor allem Hunde und Katzen – mit in den Westen. Deutschland hat, ebenso wie andere EU-Staaten, die eigentlichen EU-Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen aus der Ukraine gelockert, um Flüchtlingen mit Hund oder Katze eine unkomplizierte Einreise zu ermöglichen.
Geflüchtete aus der Ukraine, die ihre Heimtiere (Hunden, Katzen oder Frettchen) mit sich führen, müssen sich mit der lokalen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen, um den Gesundheitsstatus der Tiere im Hinblick auf die Tollwut bestimmen zu lassen und gegebenenfalls Maßnahmen wie Impfung und Setzen eines Mikrochips einleiten zu können. Insgesamt wird davon ausgegangen, dass das Risiko einer Tollwuteinschleppung durch Hunde und Katzen im Zuge der Flüchtlingswellen gering ist.
Besitzer von Heimtieren aus der Ukraine, die im Kreis Heinsberg untergebracht werden, müssen sich zunächst an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Heinsberg telefonisch unter 02452 13-3909 oder per E-Mail an veterinaeramt@kreis-heinsberg.de wenden.
Marco Klever
Tel.: 02452/13-4215
E-Mail: sprachmittler@kreis-heinsberg.de
Sinja Eisenhut
Tel.: 02452/13-4226
E-Mail: sinja.eisenhut@kreis-heinsberg.de
Wolfgang Klein
Tel.: 02452/13-4228
E-Mail: wolfgang.klein@kreis-heinsberg.de