Voraussetzung für die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums ist die Entwicklung eines Integrationskonzepts für die jeweilige Stadt bzw. den jeweiligen Kreis. Ein solches Integrationskonzept ist gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, den Akteurinnen und Akteuren in der Migrationsarbeit und den Migrantenselbstorganisationen entwickelt worden. Die derzeitige Konzeption mit Stand Dezember 2014 kann hier eingesehen werden: