Marco Klever
Geschäftsführende Stelle
Tel.: 02452/13-4215
E-Mail: marco.klever@kreis-heinsberg.de
Landesinitiative ,,Gemeinsam klappt’s“
„Gemeinsam klappt’s“ ist eine auf drei Jahre angelegte Landesinitiative des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) für die Integrationschancen junger volljähriger Geflüchteter in den Kommunen. Das Land möchte allen Geflüchteten im Alter von 18 bis 27 Jahren mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung erreichen und ihre Teilhabechancen durch zusätzliche Angebote verbessern. Dabei sollen Wege der Integration durch Bildung, Ausbildung und Qualifizierung eröffnet sowie Strukturen und Prozesse der Integrationsarbeit vor Ort optimiert werden, um dauerhafte Abhängigkeiten von Sozialleistungen zu vermeiden.
Das Kommunale Integrationszentrum (KI) – und hier speziell der Bereich Übergang Schule-Beruf – ist mit der Umsetzung der Landesinitiative beauftragt. Die Plattform für ein gemeinsames Agieren ist die gegründete Bündnis-Kerngruppe, die aus den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, der Ausländerbehörde, der Agentur für Arbeit, der Jugendämter, der Wohlfahrtsverbände, der Berufskollegs und der Weiterbildung (Anton-Heinen-Volkshochschule des Kreises Heinsberg) sowie des Flüchtlingsrates besteht und deren Leitung dem KI in Funktion der Geschäftsführenden Stelle obliegt. Die Geschäftsführende Stelle koordiniert die Umsetzung der Landesinitiative. Sie plant, organisiert und moderiert die regelmäßigen Treffen der Bündnis-Kerngruppe sowie dokumentiert und evaluiert die Arbeitsergebnisse.
Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“
Die Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ wird vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) getragen. „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ ist als Förderprogramm konzipiert und beinhaltet insgesamt sechs Förderbausteine, die in dem vorgesehenen Durchführungszeitraum bis Ende Dezember 2022 umgesetzt werden können. Das Förderprogramm ist mit 50 Millionen Euro dotiert, wobei es sich hier um eine Anteilsfinanzierung handelt (80 % übernimmt das Land, 20 % ist Eigenanteil).
Bei den sechs Bausteinen, in denen das Förderprogramm umgesetzt wird, geht es vornehmlich um niederschwellige Angebote und Maßnahmen für die geflüchteten Menschen mit Duldung und Gestattung in Ausbildung und Arbeit im Alter von 18 bis 27 Jahren, die keinen oder nachrangingen Zugang zu SGB-Leistungen und Integrationskursen haben. Dazu zählen:
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