Schwerbehinderung
Kreisverwaltung Heinsberg
Amt für Soziales
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Tel: 02452 13-5050
E-Mail: schweb@kreis-heinsberg.de
Weitere Informationen finden Sie hier.
Feststellungsverfahren zur Beantragung des Schwerbehindertenausweises
Beim Kreis Heinsberg erfolgt die Antragsannahme, Sachbearbeitung und Festlegung des Grades der Behinderung im Amt für Soziales. Hinsichtlich der gesundheitlichen und medizinischen Belange beteiligt das Amt für Soziales im jeweiligen Schwerbehindertenverfahren Außengutachter oder das Gesundheitsamt. Schwerbehindertenausweise (außer solche im „Scheckkartenformat“) werden auch -weiterhin- bei den jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen verlängert.
Kreisverwaltung Heinsberg
Amt für Soziales
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
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