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Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2025 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten Ende September 2023.

Der Rat der Europäischen Union hat mit Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2409 vom 19. Oktober 2023 den vorübergehenden Schutz mit Wirkung zum 13. November 2023 um ein Jahr bis zum 4. März 2025 verlängert. Zwischenzeitlich ist eine Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine am 04.12.2023 in Kraft getreten. Gemäß Paragraf 2 Absatz 1 der UkraineAufenthFGV (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung) gelten die Aufenthaltserlaubnisse gemäß Paragraf 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2024 gültig sind, einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2025 ohne Verlängerung im Einzelfall fort.

Die Fortgeltung endet mit einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall oder wenn die Aufenthaltserlaubnis auf Grund der Änderung einer Auflage oder Nebenbestimmung erneut erteilt wird. Gemäß Paragraf 2 Absatz 2 der UkraineAufenthFGV bleiben die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes zur Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts, insbesondere nach Paragraf 51 des Aufenthaltsgesetzes, und zu Beschränkungen des Aufenthaltsrechts unberührt.

Nach Information des Bundesministerium des Innern und für Heimat ist beabsichtigt, die Leistungsbehörden und die anderen EU-Mitgliedstaaten über die Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse zu informieren. Personen, die unter diese Regelung fallen, müssen keinen Antrag auf Verlängerung stellen und werden seitens der Ausländerbehörde informativ mit einem gesonderten Schreiben (welches keinen Nachweis darstellt) nochmals informiert.

Von Anfragen bezüglich der Verlängerung über den 4. März 2024 hinaus ist deshalb abzusehen. In Anbetracht dieser Regelung ist keine Terminbuchung erforderlich und es wird ausdrücklich darum gebeten, keine Terminbuchungen online vorzunehmen. Diese werden im Buchungssystem storniert.

Sofern Ihr Aufenthaltstitel vor dem 31. Januar 2024 ausläuft, ist ein Verlängerungsantrag zu stellen und eine Fiktionsbescheinigung zu beantragen. Bitte wenden Sie sich dahingehend schriftlich vor Ablauf der Gültigkeit an das Postfach fiktionsbescheinigung@kreis-heinsberg.de.

Für Personen, die nach dem 01.02.2024 erstmalig einreisen, gilt weiterhin die unter

Ukraine-Flüchtlinge – Serviceportal Kreis Heinsberg (kreis-heinsberg.de)

näher erläuterte Vorgehensweise.

Arabisch, Kurdisch oder Farsi: Sprachmittler gesucht

Sprachliche Barrieren abbauen: Aus aktuellem Anlass sucht das Kommunale Integrationszentrum Kreis Heinsberg ehrenamtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler, die insbesondere Arabisch, Kurdisch oder Farsi sprechen und vermitteln können.

Die Sprachmittlungen finden bei niederschwelligen Terminen in öffentlichen und gemeinnützigen Einrichtungen statt. Die Tätigkeit wird mit Aufwandsentschädigungen vergütet.

Interessierte können sich telefonisch unter der Rufnummer 02452 13-4215 sowie per E-Mail an sprachmittler@kreis-heinsberg.de melden.

In der Zeit vom 26.09. bis 03.10.2022 findet erneut unter dem Motto #offengeht! die diesjährige Interkulturelle Woche im Kreis Heinsberg statt.

Interkulturelle Woche 2022

Programmblatt

 

Das Netzwerk Wiedereinstieg in Aachen und StädteRegion Aachen bietet nach erfolgreichen Veranstaltungen in den vergangenen Jahren die erste Berufsbildungswoche für zugewanderte Frauen an.

In der Zeit vom 12. bis zum 16. April können interessierte Frauen frei wählen zwischen digitalen Angeboten und analogen Veranstaltungen in Aachen, Eschweiler, Herzogenrath und Stolberg. Die Themen sind breitgefächert von der beruflichen Integration über Vereinbarkeit von Familie und Beruf bis hin zu Empowerment-Themen.

Für die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen ist vor Ort gesorgt.
Das Angebot ist kostenfrei für die Teilnehmerinnen.

Anmeldung und Informationen zur Berufsbildungswoche:
https://netzwerk-w-aachen.de

Die Aktivitäten des landesweiten Netzwerkes zielen darauf ab, vor Ort den Wiedereinstieg in den Beruf zu fördern und gezielte Unterstützung anzubieten durch Information und Kooperation relevanter Institutionen und Akteurinnen im Themenfeld.

Wenig bekannt ist die Tatsache, dass es auch im Kreis Heinsberg eine große Zahl junger Geflüchteter gibt, die in den Städten und Gemeinden nur geduldet oder gestattet sind und so gut wie nicht von bestehenden Angeboten der Arbeitsförderung oder von Integrationskursen profitieren können. Die Situation dieser jungen Menschen ist von einer ständigen existenziellen Unsicherheit geprägt, die psychisch sehr belastend ist. Deutschkenntnisse und Qualifikationen reichen in fast allen Fällen nicht aus, um mehr als einfachste Aushilfstätigkeiten zu bekommen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat deshalb die Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ ins Leben gerufen, die mit Hilfe von speziellen Förderangeboten die Zielgruppe der Geduldeten und Gestatteten zwischen 18-27 Jahren bei ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit unterstützen soll. Der Kreis Heinsberg beteiligt sich unter Federführung des Kommunalen Integrationszentrums (KI) an der Landesinitiative und hat in diesem Rahmen eine Geschäftsführende Stelle eingerichtet, die die Projektkoordination innehat. Die Volkshochschule hat nun erste Maßnahmen gestartet, um das Potenzial dieser jungen Menschen zu fördern, damit sich diese auf dem deutschen Arbeitsmarkt integrieren und ausgeprägter am gesellschaftlichen Leben im Kreis Heinsberg teilhaben können. Im Dezember 2020 sind bereits zwei innovative und passgenaue Lehrgänge gestartet, in denen das Deutschlernen mit der Förderung von Schlüsselkompetenzen und Grundbildung kombiniert wird. Es finden auch erste berufs- oder ausbildungsbegleitende Qualifizierungen und Sprachförderungen in Absprache mit den Betrieben statt, um noch fehlende Qualifikationen nachholen zu können. Die Zuweisung der Teilnehmenden erfolgt in allen Fällen durch Teilhabemanagerinnen des Kommunalen Integrationszentrums und des Deutschen Roten Kreuzes, die im Rahmen der Landesinitiative eingestellt wurden. Eine begleitende sozialpädagogische Betreuung erfolgt im Bedarfsfall durch Coaches der Volkshochschule. Das gemeinsame Ziel der engen Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten ist, die Lebens- und Arbeitssituation der jungen Geflüchteten in den Fokus zu nehmen und grundlegend zu verbessern. VHS-Leiter Ingo Rümke zeigt sich überzeugt von dem Programm: „Die Volkshochschule hat jetzt endlich die Möglichkeit, auch diesen jungen Menschen, die zumeist auch hoch motiviert sind, die Chance zu geben, sich intensiv individuell weiterzubilden und weiterzuentwickeln. Dadurch können sie sich besser in die Gesellschaft integrieren und eine gesicherte wirtschaftliche Existenz aufbauen. Das kann eine win-win-Situation für alle ergeben.“ Weitere Informationen zur Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ finden Sie hier.

Auch in diesem Jahr bietet das Kommunale Integrationszentrum Kreis Heinsberg gemeinsam mit der Anton-Heinen-Volkshochschule des Kreises im Rahmen der interkulturellen Woche wieder ein Konzert an: Ensemble Noisten – Klezmer Pastorale.

Das Konzert findet am Mittwoch, den 30.09.2020, ab 19.30 Uhr in der Evangelischen Kirche in Heinsberg, Erzbischof-Philipp-Straße 10, statt.

 Den Flyer können Sie sich hier herunterladen:

Entsprechende Informationen zur jeweiligen Anmeldung können Sie dem Flyer entnehmen.

 

In der Zeit vom 25.09. bis 03.10.2020 findet erneut unter dem MottoZusammen leben – zusammen wachsen!die diesjährige Interkulturelle Woche im Kreis Heinsberg statt.

Hier können Sie sich das Programmheft (Mantel und Einlegeblatt) sowie das entsprechende Plakat zur Interkulturellen Woche herunterladen:

Aufgrund Corona-bedingter Einschränkungen ist die Teilnehmeranzahl bei einigen Veranstaltungen begrenzt, sodass eine namentliche Voranmeldung erforderlich ist. Entsprechende Informationen zur jeweiligen Anmeldung können Sie dem Programmheft entnehmen.

Die Mitglieder des Interkulturellen Arbeitskreises, die Stadt Hückelhoven, die VHS und das KI würden sich freuen, Sie bei einigen Veranstaltungen in der Interkulturellen Woche begrüßen zu dürfen.