Alles was neu ist…

Für Anneliese Wellens und Hasan ist nach drei Jahren der Tag des Abschieds gekommen. Hasan, ein türkischer Viertklässler der Westzipfelschule, wechselt nach den Sommerferien auf die weiterführende Schule.

Anneliese Wellens erinnert sich noch genau an ihre Anfangszeit mit Hasan. „Ich habe mit ihm am Anfang ganz an der Basis geübt. Das erste waren die Wochentage.“ Denn Hasan wusste nie, wann Anneliese Wellens zu ihm in die Schule kommt. Er stand oft am Fenster und fragte: „Kommt die heute?“

Mittlerweile ist aus den beiden ein tolles Team geworden. Seit drei Jahren kommt Anneliese Wellens, die zuvor viele Jahre beim Kreis Heinsberg gearbeitet hat, dienstags und donnerstags in die Westzipfelschule, um mit Hasan zu arbeiten. Hasan hat sich in diesen drei Jahren vor allem dank der individuellen Unterstützung toll entwickelt. Zuletzt haben die beiden zusammen im Deutschunterricht die grammatischen Fälle bestimmt. Daran war am Anfang nicht zu denken.

Das sieht auch Lena Alofs, Klassenlehrerin von Hasan, so. Sie ist dankbar, dass Hasan sich dank der guten Unterstützung so gut entwickelt hat. Seine Deutschkenntnisse waren vor drei Jahren sehr eingeschränkt, Anneliese Wellens hat mit Hasan Unterrichtsthemen vor- und nachbereitet. Er war dabei immer hoch motiviert, herzlich und dankbar. Zum Abschied hat Hasan seiner Sprachpatin einen rührenden Brief geschrieben.

Als er den Brief seiner Sprachpatin vorgelesen hat, waren alle zu Tränen gerührt. Besonders Anneliese Wellens, die als hoch engagierte Sprachpatin mit einem großen Herz bei der Sache ist. Sie hat sich immer auf die Arbeit in der Schule gefreut und gelegentlich auch noch mit einem anderen Kind gearbeitet. Über das Sprachpatenprogramm SmiLe des Kommunalen Integrationszentrums des Kreises Heinsberg haben die beiden zueinander gefunden. SmiLe bedeutet: Sprachbildung mit individuellem Lernerfolg. Mit Hilfe ehrenamtlicher Sprachpatenschaften werden Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte, die neu in den Kreis Heinsberg gekommen sind, beim Erwerb der deutschen Sprache und bei der Integration in die Schule unterstützt, damit ihnen ein erfolgreicher Start in ihr neues Leben gelingt.

Das Kommunale Integrationszentrum sucht immer engagierte ehrenamtliche Sprachpaten (Kontakt Sabine Moll 02452 13-4227). Im Fall von Anneliese Wellens und Hasan war das ein richtiger Glücksfall. Für die Zeit nach den Ferien wurde schnell ein Kind gefunden, das die Förderung von Anneliese Wellens ebenfalls gut gebrauchen kann. „Die Unterstützung unserer ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in der Schule ist von unschätzbarem Wert“, meint auch Andrea Reh, die Schulleiterin der Westzipfelschule. „Die Aufgaben der Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler birgt vielerlei Herausforderungen. Da ist es ein Glücksfall, wenn wir solche Patenschaften aufbauen können.“

Hasan hat sich vorgenommen, eines Tages zurück an die Westzipfelschule zu kommen, um dort zu arbeiten. Und danach möchte er Astronaut werden.

„Bist Du schon FIT in Deutsch?“ Das ist die Frage, die sich neuzugewanderte Schülerinnen und Schüler aller Schulformen aus dem Städten Wegberg und Geilenkirchen sowie der Gemeinde Gangelt zum Ende der Sommerferien stellen. Über 70 Schülerinnen und Schüler beantworteten diese Frage für sich mit „nein“ und haben sich für das „Ferienintensivtraining – FIT in Deutsch“ in der Edith-Stein Realschule in Wegberg und der Anita Lichtenstein Gesamtschule in Geilenkirchen angemeldet.

„FIT in Deutsch“ ist ein Sprachförderprogramm des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel des Programms ist es, dass neuzugewanderte Kinder und Jugendliche aller Schulformen, die noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, diese im Rahmen eines speziell konzipierten Sprachförderprogramms verbessern und ihre alltagssprachlichen Kompetenzen erweitern. Das Landesprogramm findet in der fünften und sechsten Ferienwoche (5. bis 16. August 2024) sowohl in Wegberg als auch in Geilenkirchen statt.

Als Träger agiert dabei das Kommunale Integrationszentrum Kreis Heinsberg, welches die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung des Programms übernimmt. Insgesamt sechs Sprachlernbegleitungen, die als Kursleitungen agieren, wurden entsprechend geschult und von der Landesstelle Schulische Integration (LaSi) zertifiziert. Die Kosten des Programms werden dabei vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Kreis Heinsberg übernommen.

Die Sprachlernbegleitungen haben das Ziel, die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler auf zukünftige alltägliche Situationen (Einkauf im Supermarkt, Beantragung eines Bibliotheksausweises, Marktbesuch usw.) sprachlich vorzubereiten, sodass in der Zukunft eine verbesserte gesellschaftliche Teilhabe und der Abbau von Sprechhemmungen erfolgen kann. Die alltagsprachlichen Situationen werden, nach ihrer entsprechenden unterrichtlichen Vorbereitung, direkt in die Praxis umgesetzt, indem die Schülergruppen beispielsweise den Markt besuchen oder einen gemeinsamen Einkauf tätigen. Sport und Spiel stehen während der insgesamt zehn Tage ebenfalls auf dem Programm.

Weiterhin führte die Polizei in Geilenkirchen ein Verkehrssicherheitstraining durch und am vorletzten Tag steht ein Ausflug aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Borussia-Park nach Mönchengladbach inklusive Stadionführung auf dem Programm. Gemeinsame Mahlzeiten runden die zwei Wochen ab. Leonhard Stepprath, der Leiter des Zentrums für kommunale Bildung und Integration, betont dabei die Bedeutung des Programms für die sprachliche Bildung der Kinder und Jugendlichen. Er „sei froh, dass der Kreis Heinsberg sich entschlossen hat, dass Programm sowohl personell als auch finanziell zu unterstützen, da der Nutzen für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler außer Frage steht.“  Weitere Informationen zum Landesprachförderprogramm „FIT in Deutsch“ können bei michael.buggermann@kreis-heinsberg.de angefordert werden.

Das Thema „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung“ stand im Mittelpunkt einer Schulung für Verwaltungsmitarbeiter und Auszubildende mit Dr. Asli Topal-Cevahir vom Kommunalen Integrationszentrum. „Unsere Gesellschaft ist bunt und divers, auch der Kreis Heinsberg. Organisationen – und auch Verwaltungen und Behörden – sollten mit der Zeit gehen und sich an die gesellschaftlichen Veränderungen anpassen“, sagt Dr. Asli Topal-Cevahir. Die Sensibilisierung von Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern sowie Azubis sei ein sehr wichtiger Teil in diesem Gesamtkonzept, da sie mit verschiedenen Menschen in Kontakt kommen, kommunizieren und mit ihnen arbeiten werden.

Daher sei es wichtig, die Mitarbeiter und Auszubildenden zu den Themen Migration, multikulturelle Gesellschaftsstrukturen, interkulturelle Kompetenzen zu sensibilisieren und zu schulen. Heutzutage seien interkulturelle Kompetenzen wichtige Socials Skills im beruflichen Profil eines Menschen.  Sie spielen auch im öffentlichen Sektor eine große Bedeutung für die Karriere, da diese Kompetenz in der zwischenmenschlichen Kommunikation und Interaktion sichtbare Vorteile mit sich bringt und den gesellschaftlichen Horizont der jeweiligen Organisation erweitert, erklärt Dr. Asli Topal-Cevahir.

Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2025 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten Ende September 2023.

Der Rat der Europäischen Union hat mit Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2409 vom 19. Oktober 2023 den vorübergehenden Schutz mit Wirkung zum 13. November 2023 um ein Jahr bis zum 4. März 2025 verlängert. Zwischenzeitlich ist eine Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine am 04.12.2023 in Kraft getreten. Gemäß Paragraf 2 Absatz 1 der UkraineAufenthFGV (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung) gelten die Aufenthaltserlaubnisse gemäß Paragraf 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2024 gültig sind, einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2025 ohne Verlängerung im Einzelfall fort.

Die Fortgeltung endet mit einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall oder wenn die Aufenthaltserlaubnis auf Grund der Änderung einer Auflage oder Nebenbestimmung erneut erteilt wird. Gemäß Paragraf 2 Absatz 2 der UkraineAufenthFGV bleiben die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes zur Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts, insbesondere nach Paragraf 51 des Aufenthaltsgesetzes, und zu Beschränkungen des Aufenthaltsrechts unberührt.

Nach Information des Bundesministerium des Innern und für Heimat ist beabsichtigt, die Leistungsbehörden und die anderen EU-Mitgliedstaaten über die Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse zu informieren. Personen, die unter diese Regelung fallen, müssen keinen Antrag auf Verlängerung stellen und werden seitens der Ausländerbehörde informativ mit einem gesonderten Schreiben (welches keinen Nachweis darstellt) nochmals informiert.

Von Anfragen bezüglich der Verlängerung über den 4. März 2024 hinaus ist deshalb abzusehen. In Anbetracht dieser Regelung ist keine Terminbuchung erforderlich und es wird ausdrücklich darum gebeten, keine Terminbuchungen online vorzunehmen. Diese werden im Buchungssystem storniert.

Sofern Ihr Aufenthaltstitel vor dem 31. Januar 2024 ausläuft, ist ein Verlängerungsantrag zu stellen und eine Fiktionsbescheinigung zu beantragen. Bitte wenden Sie sich dahingehend schriftlich vor Ablauf der Gültigkeit an das Postfach fiktionsbescheinigung@kreis-heinsberg.de.

Für Personen, die nach dem 01.02.2024 erstmalig einreisen, gilt weiterhin die unter

Ukraine-Flüchtlinge – Serviceportal Kreis Heinsberg (kreis-heinsberg.de)

näher erläuterte Vorgehensweise.

Arabisch, Kurdisch oder Farsi: Sprachmittler gesucht

Sprachliche Barrieren abbauen: Aus aktuellem Anlass sucht das Kommunale Integrationszentrum Kreis Heinsberg ehrenamtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler, die insbesondere Arabisch, Kurdisch oder Farsi sprechen und vermitteln können.

Die Sprachmittlungen finden bei niederschwelligen Terminen in öffentlichen und gemeinnützigen Einrichtungen statt. Die Tätigkeit wird mit Aufwandsentschädigungen vergütet.

Interessierte können sich telefonisch unter der Rufnummer 02452 13-4215 sowie per E-Mail an sprachmittler@kreis-heinsberg.de melden.

In der Zeit vom 26.09. bis 03.10.2022 findet erneut unter dem Motto #offengeht! die diesjährige Interkulturelle Woche im Kreis Heinsberg statt.

Interkulturelle Woche 2022

Programmblatt